Allgemeine Geschäftsbedingungen

TOUCHPOINT Communication AG

 

Geltungsbereich

Die TOUCHPOINT Communication AG (nachfolgend TOUCH genannt) erbringt dem Vertragspartner ihre Dienstleistungen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch ausdrückliche Erteilung eines Einzelauftrags oder durch stillschweigende Entgegennahme eines oder mehrerer Präsentationsvorschläge von TOUCH kommt ein Einzelauftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch TOUCH.


Vertretungsrecht

Soweit TOUCH mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt TOUCH gegenüber Dritten (Lieferanten und Beauftragte) als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.


Vertraulichkeit

TOUCH richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden nach den Vorschriften der Schweizer und Europäischen Datenschutzgesetzgebung. Detaillierte Informationen zum Datenschutz bei TOUCH finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese bildet einen integrierten Bestandteil der AGB.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrags sowie während mindestens fünf Jahren danach. Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von TOUCH oder über einen Geschäftspartner von TOUCH erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung von TOUCH selbst nutzen bzw. damit in Konkurrenz zu TOUCH treten oder einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen.


Immaterialgüterrechte / Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an erstellten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte, stehen TOUCH zu. Die Verwendung des Konzepts durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von TOUCH. Nach Beendigung des Projekts kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von TOUCH und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln festgelegt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums von TOUCH schuldet der Vertragspartner TOUCH eine Konventionalstrafe von CHF 25’000.00 pro Pflichtverletzung. Die Entrichtung dieser Konventionalstrafe entbindet den Vertragspartner nicht vom Verbot der Nutzung des geistigen Eigentums von TOUCH. Realexekution und weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, die vom Vertragspartner angeliefert wurden, geht TOUCH davon aus, dass der Vertragspartner im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt TOUCH jegliche Verantwortung ab.

Die Tätigkeit für einen Vertragspartner kann TOUCH in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist TOUCH berechtigt, die entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite inklusive Facebook, Instagram und Twitter abzubilden und zu beschreiben. TOUCH ist berechtigt, von den für den Vertragspartner gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.


Vertragserfüllung

Soweit im Einzelauftrag nicht abweichend vereinbart, gelten die Räumlichkeiten von TOUCH als Erfüllungsort. TOUCH ist bestrebt, eingesetzte Mitarbeiter und Partner (Freelancer), die infolge Krankheit oder Unfall an der Erbringung eines Einzelauftrags verhindert sind, zu ersetzen, kann jedoch hierfür keine Haftung übernehmen. Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer vermitteln lediglich Richtwerte. Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen / Informationen vereinbarungsgemäss bei TOUCH eintreffen und der Vertragspartner die vereinbarten Termine für «Gut zur Publikation / zur Ausführung / zum Druck» einhält.

Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Unterlagen des Vertragspartners, durch Änderungswünsche des Vertragspartners oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann TOUCH keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für die TOUCH kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Vertragspartner nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder TOUCH wegen entstandenen Schadens rechtlich zu belangen.


Beanstandungen

Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an TOUCH zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung TOUCH lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von TOUCH. TOUCH setzt sich in diesem Falle als Vermittler für eine faire Regelung zwischen dem Vertragspartner und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden und berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars von TOUCH. In jedem Fall trägt der Vertragspartner durch die Unterzeichnung des «Gut zur Publikation / zur Ausführung / zum Druck» die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Vertragspartner aus Termin- oder Kostengründen auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt TOUCH keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses.

Die Ausführung von gedruckten Erzeugnissen richtet sich nach den Usanzen des grafischen Gewerbes. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, Originaltreue oder Reproduktion, Farbtonwerte und Qualität der Druckträger sowie Farbabweichungen berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars für TOUCH.


Haftung

Für direkte Schäden haftet TOUCH, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von TOUCH oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.


Honorare, Fakturierung, Zahlungsbedingungen

Die Honorar- und erfolgsabhängigen Vermittlungsansätze werden vor der Auftragsannahme festgelegt. Die Ansätze verstehen sich exkl. MwSt. und allfälliger Spesen. In Ermangelung einer Absprache kommen die jeweils gültigen TOUCH-Honoraransätze zur Anwendung. Sollten bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren für TOUCH erhöhte Kosten durch Umstände entstehen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, ist TOUCH berechtigt, diese Ausgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Fakturierung erfolgt jeweils nach Abschluss des Auftrages. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von maximal 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine, kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fälligkeitsdatum, geltend gemacht werden.


Widerruf

Wird der Auftrag widerrufen oder verschoben, schuldet der Vertragspartner die Honorare und die angefallenen Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten und eine volle Schadloshaltung für von TOUCH in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten bereits bestellte Waren und Dienstleistungen.


Sonstige Bestimmungen

Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtgültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. TOUCH ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen eines Auftrages beziehungsweise dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und von TOUCH der Unterschrift der Geschäftsleitung. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen.


Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsbeziehungen von TOUCH ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luzern.

Luzern, 30. Juni 2018

 

TOUCH Leistungen bei Wartung und Support digitaler Projekte

Leistungen Wartung

  • Bugfix (Software Updates, welche die Ursache des Problems beheben)
  • Umgehungslösungen (Software Updates, welche die eigentliche Ursache nicht zu beheben vermögen, sondern nur deren Symptome beheben)
  • Sicherstellung einer 99.8% Erreichbarkeit der Applikation


Leistungen Support

  • Entgegennahme von Störungsmeldungen
  • Aufzeigen von Umgehungslösungen
  • Analyse und Lösungsfindung zur Störungsmeldung

Es gilt eine Reaktionszeit von 8h, geltend an Arbeitstagen und zu Bürozeiten. Diese sind:

MO-FR, jeweils von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Unser Service Desk ist während den Bürozeiten telefonisch unter +41 41 419 30 00 erreichbar. Störungsmeldungen können jederzeit an die Supportadresse von TOUCH gesendet werden: it@touchpoint.lu


Hosting

Wenn in der Offerte nichts anderes vermerkt ist, so beziehen sich die Hostingpreise auf eine maximale Datenmenge auf dem entsprechenden Server von 10GB. Die Kosten werden nach Abschluss des Projektes pro Rata für das restliche Jahr in Rechnung gestellt und am Ende des Kalenderjahres für das folge Jahr verrechnet.


Kündigungsfristen wiederkehrende Kosten

Wartung und Support, Hosting-Kosten sowie Kompatibilitätsarbeiten werden mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Ohne schriftliche Kündigung, 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Nach Inbetriebnahme des digitalen Mediums werden die Leistungen pro Rata abgerechnet. Danach jeweils per Ende des laufenden Kalenderjahres für das folge Jahr.


Abnahme / Rechte

Der produktive Einsatz von Teilleistungen oder des Informatiksystems gilt in jedem Falle als Abnahme des produktiv eingesetzten Teils bzw. des Informatiksystems, ohne dass es eines Abnahmeprotokolls bedarf. Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte (Quellcode und Content Management System) verbleiben bei TOUCH. Insbesondere die Weiterbearbeitung durch und Weitergabe (z.B. Verkauf, Vermietung, Ausleihe) an Dritte darf nur mit Zustimmung von TOUCH erfolgen. Der Kunde erwirbt ein beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der aufgeführten Funktionsbeschreibungen.

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