DSGVO Blog

Nur keine Panik: Ihr Weg zu einer DSGVO-konformen Website

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) war im Frühjahr 2018 für viele Unternehmen in der Schweiz ein beherrschendes Thema. War? Im Gegenteil! Seit dem 25. Mai 2018 sind die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Dass auch Schweizer Unternehmen betroffen sind – und zwar nicht nur Konzerne, sondern auch KMUs –, hat sich inzwischen herumgesprochen.

 

 

Die DSGVO und Schweizer Unternehmen

 

Prüfen Sie als Erstes, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Blog-Beitrag vom 2. August 2018 «Weiterhin hochaktuell: Die DSGVO der EU». Sollte für Ihr Unternehmen momentan kein Handlungsbedarf bestehen, empfiehlt es sich dennoch das Thema «Datenschutz in der Schweiz» weiterhin zu verfolgen. Spannend wird in diesem Zusammenhang die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes sein und wie weit sich Bundesbern an der DSGVO orientieren wird.

 

 

Wie lässt sich DSGVO-Konformität herstellen?

 

Die DSGVO stellt bereits für grössere Unternehmen eine Herausforderung dar. Das lässt erahnen, was die rechtskonforme Umsetzung für KMU bedeutet. Die Aufgaben sind vielfältig und der Aufwand nicht unerheblich. Als Investition ins Kundenvertrauen aufgefasst, ist es dennoch eine lohnenswerte Arbeit. Zu den wesentlichen Kriterien für eine DSGVO-konforme Umsetzung zählen unter anderem:

 

  • Interne Prozesse, Strukturen und Dokumentationen müssen nachvollziehbar die eigenen Bemühungen aufzeigen, den Anforderungen der DSGVO entsprechen zu wollen.
  • Transparenter Umgang mit personenbezogenen Daten sowie transparente Zusammenarbeit mit Kunden im Sinne der DSGVO. Das umfasst auch Datenverarbeitungs-Vereinbarungen mit Dritten, die auf die eigenen Kundendateien zugreifen dürfen.
  • Aus welchen Quellen die Kundendaten stammen, wie diese erhoben werden und was sie beinhalten, will unter der DSGVO-Regelung minutiös abgeklärt werden. Das betrifft insbesondere die Website, Newsletters usw.
  • Was bisher selbstverständlich war, will mit der DSGVO neu überdacht werden. Das gilt vor allem für die bislang einseitig erhobenen und genutzten Daten via Tracking-Tools und ähnliche Funktionen auf der Website, in elektronischen Dokumenten, in Links hinterlegt usw.
  • Wer E-Mail-Marketing betreibt, ist mit der Double-Opt-In-Regelung gut beraten. Mit der zweimaligen Bestätigung geben Kunden unmissverständlich ihre Zustimmung, sei es für Newsletter wie auch für andere Werbe- und Marketing-Zusendungen.

 

 

Praxisbewährte Lösungen für KMU

 

Als Spezialisten für Markt- und Kommunikationslösungen bietet TOUCHPOINT vor allem KMU an, den firmeneneigenen Webauftritt DSGVO-konform zu machen. Die Leistungen umfassen:

 

  • Scan der Website auf DSGVO-Konformität
    – Inhaltliche Anpassungen, inkl. Datenschutzerklärung
  • Technische Anpassungen der Website
    – Sicherstellung, dass keine personenbezogenen Nutzerdaten unbemerkt übermittelt werden können
    – Rechtmässigkeit der über die Website erfassten Daten
    – DSGVO-konforme Transparenz für Kunden und andere Nutzer schaffen
  • Vorschlag für eine Datenschutzerklärung und einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

 

Als Kommunikationsspezialisten unterstützen wir Sie bei der zügigen und pragmatischen Umsetzung der erforderlichen Massnahmen. Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

 

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Ihr Klick um ein mögliches Abmahnungsrisiko zu senken.

 

Für eine rechtsverbindliche Beratung empfehlen wir den Beizug einer juristischen Fachperson.

 

Alina Alisauskaite About the author

CEO | Concept & Consulting



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