Google verbannt Webseiten aus den Suchergebnissen

Heutzutage googeln weltweit mehr Menschen Informationen auf dem Smartphone als auf dem Computer. Deswegen stellt der Google Tech-Gigant auf Mobile-First-Indexierung um. Diese neue Technologie verändert grundlegend die Bedingungen, in welcher Reihenfolge die Webseiten in der Google-Suche erscheinen. Google bewertet und bildet diese Reihenfolge ab September 2020 nur noch mit den mobilen Webseiten. So liegt es auf der Hand, dass nicht optimierte Webseiten schlecht abschneiden. Deswegen erscheinen diese in der Google-Suche weit hinten oder gar nicht.

 

Die beste Lösung sind geräteunabhängige Webseiten

 

Fachleute von Google empfehlen für eine optimale Mobile-First-Indexierung flexible Webseiten, die sich automatisch auf jede Bildschirmgrösse anpassen. In der Fachsprache heisst diese Technologie Responsive Design. Mit dem Responsive Design ist eine Webseite auf dem Desktop, Tablet und Smartphone immer gut lesbar und ohne Einschränkungen bedienbar.

Mobile Webseiten haben Verbesserungspotenzial

 

Auf den Lorbeeren ausruhen reicht nicht – bestehende mobile Webseiten erfüllen nicht automatisch alle Bedingungen für die Mobile-First-Indexierung. Weitere wichtige Kriterien sind laut Google:

 

  • Desktop und mobile Webseite sind über dieselbe URL erreichbar.
  • Inhalte sind auf dem Smartphone nicht reduziert oder anders.
  • Mobile Webseiten haben die gleichen Überschriften wie Desktop Webseiten.
  • Bilder und Videos haben für alle Endgeräte eine optimale Qualität und Auflösung.
  • URLs dürfen beim Laden von Bildern und Videos nicht ständig ändern.

 

Diese Liste ist nicht abschliessend. Der Tech-Gigant Google setzt viele weitere Kriterien und passt diese regelmässig an. Deswegen lohnt es sich für Unternehmen ihre Webseiten regelmässig zu überprüfen und zu optimieren.

Alte Webseiten sind nicht rechtskonform

 

Am 25. Mai 2018 führte die Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Unzählige Unternehmen passten zwangsläufig ihre Webseiten an, weil sie mit Personen oder Personendaten aus dem EU-Raum in Berührung kommen. Schlechte Nachrichten für diejenigen, die bisher nicht betroffen sind oder schlichtweg den Zug verpasst haben: Das Schweizer Datenschutzgesetzt befindet sich in Totalrevision. Bei dieser Totalrevision orientiert sich die Schweiz am DSGVO, damit zwischen der Schweiz und EU weiterhin eine einfache Datenübermittlung möglich bleibt. Deswegen können wir mit Sicherheit sagen, dass bald alle veralteten Webseiten nicht mehr rechtskonform sind.

«Die Umstellung für das neue Datenschutzgesetzt ist langfädig. Unternehmen würdigen das Thema vielfach nicht und unterschätzen den Aufwand sowie die Gefahr einer Busse. Deswegen empfehle ich allen frühzeitig zu handeln». – Peter Schaller, Inhaber TOUCHPOINT Communication AG

Die Einführung des neuen Schweizer Datenschutzgesetztes war per Ende 2019 geplant. Unternehmen können noch aufatmen – diese verzögert sich und ist im Jahr 2021 zu erwarten. Unser Fazit: Die Mobile-Fist-Indexierung von Google und das kommende Datenschutzgesetz der Schweiz macht es unumgänglich bestehende Webseiten zu prüfen und zu optimieren.

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Alina Alisauskaite About the author

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